Möglichkeiten der Kostenübernahme

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, mich an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zu halten und entsprechend die Sitzungen mit einem aktuellen Satz von 100,55€ pro Stunde abzurechnen. 

 

Im Allgemeinen treten die Eltern bei mir in Vorlage und zahlen direkt bei jeder in Anspruch genommenen Sitzung. Wenn sie privatversichert sind, bekommen sie die Auslagen in der Regel von ihrer Krankenkasse oder der Beihilfestelle zurück.

Privatversicherte / Beihilfeberechtigte

Die privaten Krankenkassen erstatten in der Regel die entstandenen Kosten für die Diagnostik und die psychotherapeutische Behandlung. 

Die Anzahl der Therapiesitzungen, die von Ihrer KV übernommen werden, sowie die allgemeinen Vertragskonditionen, unterscheiden sich aber je nach Krankenkasse. 

Bitte erfragen sie die genauen Bedingungen- ich berate sie dazu gerne.

Selbstzahler


Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie sich um keine Formalitäten kümmern und wir können direkt mit der Behandlung beginnen. Diese Behandlung bleibt dann Privatsache, das bedeutet, dass keine Informationen an Dritte weitergeleitet werden müssen. So entstehen ihrem Kind auch keinerlei Nachteile (zum Beispiel bei der Berufswahl), da die Behandlung offiziell nicht erfasst wird. Die Kosten richten sich hierbei nach der offiziellen Gebührenordnung. 

Gesetzlich versicherte Patienten

Da ich eine reine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. 

 

Gesetzlich Versicherte haben in Privatpraxen jedoch die Möglichkeit, ein Kostenerstattungsverfahren bei ihrer Krankenkasse zu beantragen. Dies ist ihr Recht (nach § 13, ABS.3. SGBV), wenn Sie länger als drei Monate auf einen kassenärztlichen Therapieplatz warten und es in mindestens 3 verschiedenen Praxen innerhalb dieser Frist sowie in einer zumutbaren Entfernung vom Wohnort versucht haben. 

Ausfallhonorar


Meine Praxis ist eine sogenannte Bestellpraxis und funktioniert nur, wenn alle Patienten ihre zugeschriebenen Termine einhalten. Kommt jemand kurzfristig und ohne Angabe von Gründen nicht, kann ich keinen anderen Patienten dazwischen legen, so wie Sie das von Ärzten kennen. 

Um deshalb eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten, erlaube ich mir, bei ausgefallenen Terminen, die nicht 24 Stunden vorher oder aus dringenden Gründen abgesagt wurden, Ihnen diese Stunde in vollem Umfang in Rechnung zu stellen.